Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz
Hier finden sie alle Informationen zum Bürgerbegehren gegen die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans.


Widerspruch gegen

Ablehnung des Bürgerbegehrens

2015-03-16

Am 23.02.2015 beschlossen die Gemeinden Hardheim und Höpfingen in ihren Gemeinderatsitzungen die Ablehnung des Bürgerbegehrens.

Gegen diese Zurückweisung des Bürgerbegehrens kann jeder Unterzeichnende Widerspruch nach § 41 Abs. 2 KomWG in Verbindung mit §§ 68 ff. VwGO einlegen.

Wir haben für sie einige Musterwidersprüche vorbereitet, die Sie für sich anpassen können.

Vorlage 1
Vorlage 2
Vorlage 3
Vorlage 4
Vorlage 5

Die Widerspruchsfrist endet am 31.03.2015!

Die Widersprüche senden sie bitte an:
Für Hardheim: Bürgermeisteramt Hardheim, Schlossplatz 6, 74736 Hardheim
Für Höpfingen: Gemeinde Höpfingen, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen
oder:
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Postfach 1464, 74819 Mosbach

Den Empfang lassen Sie sich am besten bestätigen oder senden ihn als Einschreiben mit Rückschein.
Falls sie Fragen bezüglich des Widerspruchs haben schreiben sie uns oder wenden sich an einen der Vertrauensleute oder Ansprechpartner.

Vertrauensleute für Hardheim:
Bernhard Berberich, Adalbert-Stifter-Weg 55, 74736 Hardheim, +49 (6283) 5460
Albrecht Reichert, Kapellenweg 9, 74736 Hardheim-Bretzingen, +49 (6283) 1888

Vertrauensleute für Höpfingen:
Dieter Popp, Eckwald 2, 74736 Höpfingen, +49 (6283) 8421
Annette Hartmann, Schönstattstraße 18, 74736 Höpfingen-Waldstetten, +49 (6283) 340

Ansprechpartner:
Dieter Berberich, Heckenstraße 27, 74736 Hardheim-Bretzingen, +49 (6283) 6055
Karin Thoma, Heckenstraße 36, 74736 Hardheim-Bretzingen, +49 (6283) 72034


2015-01-10

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